Stürzt ein Mieter auf einer nicht sachgerechten angebrachten Raumspartreppe, haftet der Vermieter. Eine Frau, die über die Treppe zum Dachboden gelangen wollte, verletzte sich schwer und verlangte Schadenersatz. Der Vermieter versuchte sich dagegen zu wehren, weil die Mieterin die Treppe ,,auf eigene Gefahr" benutzt habe - ohne Erfolg. Zwar trag die Mieterin eine Teilschuld, weil sie die Treppe unvorsichtig beschritten hatte. Jedoch bestehe schon deswegen eine Pflicht zum Schadenersatz für den Vermieter, weil die Treppe nicht den ,,einschlägigen Bauvorschriften entsprach" und deswegen ein ,,Sachmangel an der Wohnung" vorlag. (Oberlandesgericht Dresden, 5 U 581/06)
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