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Mieter darf Gartenmöbel im Garten stehen lassen

In einem Mietvertrag für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist geregelt, dass die Mieter den Garten nutzen können. Hat einer von ihnen die Zustimmung des Vermieters erhalten, Blumenkübel und Gartenmöbel aufzustellen, so kann der Vermieter die Absprache nicht einseitig ändern und verlangen, dass die Möbel und Kübel abends weggeräumt werden. (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 9 C 336/04)

 
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