Will sich ein Vermieter für sein Gebäude einen Energieausweis erstellen lassen, muss der Mieter ihm die Verbrauchsdaten der letzten, für die Erstellung des Ausweises maßgegebenden Jahre mitzuteilen. Der Mieter kann die Auskunft nicht mit dem Argument verweigern, die Preisgabe der persönlichen Daten verstoße gegen seine Datenschutzrechte. Diesen Verstoß sah das Landgericht Karlsruhe nicht, weil in einer Vielzahl von Fällen Vermieter die Werte selbst ermitteln und dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung mit dem Mietern abrechnen. (AZ: 9 S 523/08)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!