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Wäschetrocknen in der Wohnung nicht per Mietvertrag zu verbieten

Ein Vermieter darf Mietern nicht verbieten, Wäsch in der Wohnung zu trocknen. Die Mieter dürfen auch dann Wäsche in der Mietwohnung aufhängen, wenn das laut Hausordnung nur im Trocken-Keller des Hauses erlaubt ist. (Landesgericht Düsseldorf, 21 T 38/08)

 
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