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BGH: Bei mehreren Mietern haftet jeder Einzelne

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass Vermieter von einem Mieter auch dann eine Betriebskostennachzahlung verlangen kann, wenn die Abrechnung darüber nur einem von mehreren Mietern der Wohnung zugegangen ist, also nicht auch denen, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Dagegen hatte sich ein Ehepaar gewandt, das deshalb auch keine Nachzahlung leisten wollte. Der BGH: Mieten mehrere Personen eine Wohnung, haften sie grundsätzlich für Mietforderungen nebst Nebenkosten als Gesamtschuldner. Der Vermieter sei daher berechtigt, ,,nach seinem Belieben jeden Schuldner ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen". (BGH, VIII ZR 263/09)

 
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