Behauptet ein Mieter, dessen Wohnung durch einen geplatzten Schlauch der Waschmaschine im Mitleidenschaft gezogen wird, gegenüber seiner Hausratversicherung, dass er zum Zeitpunkt des Geschehens nicht abwesend war und leistet die Versicherung Schadensersatz (hier an die Wohnungsgebäudeversicherung des Hausbesitzers, die den Schaden zunächst regulierte), so kann sie die Leistung vom Versicherten zurückverlangen, wenn sie später erfährt, dass der Mann gar nicht in der Wohnung war, als der Schlauch platzte. Das entschied das Landgericht Essen.
(Landgericht Essen, 12 O 375/05)
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