E-Mail Drucken

Parkplatz

Ein mitvermieteter Stellplatz dient der Nutzung durch das fahrbereite Fahrzeug des Mieters, nicht der Lagerung abgemeldeter Fahrzeuge (AG Detmold 7 C 344/99 WM 2002, 51).

?

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm