Befindet sich im mitvermieteten Garten ein Brunnen, ist der Mieter grundsätzlich berechtigt, diesen zu nutzen (AG Görlitz 2 C 0727/03 WM 2004, 600).
| < Zurück | Weiter > |
|---|
Befindet sich im mitvermieteten Garten ein Brunnen, ist der Mieter grundsätzlich berechtigt, diesen zu nutzen (AG Görlitz 2 C 0727/03 WM 2004, 600).
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| auch lesenswert: | |
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!