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Wäschespinne

Sind die Mieter eines Mehrfamilienhauses nach dem Mietvertrag zur ausschließlichen Gartennutzung berechtigt und zur gärtnerischen Pflege verpflichtet, darf der Vermieter gegen ihren Willen keine Wäschespinne aufstellen (AG Brilon 2 C 173/00 WM 2001, 392).

 
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