Die Umhüllung eines Balkons mit einem Vorhang stellt keinen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar (AG Münster 48 C 2357/01 WM 2001, 445).
| < Zurück |
|---|
Die Umhüllung eines Balkons mit einem Vorhang stellt keinen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar (AG Münster 48 C 2357/01 WM 2001, 445).
| < Zurück |
|---|
| auch lesenswert: | |
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!