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Mieter hat im Treppenhaus nichts zu melden

Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, im gemeinschaftlichen Treppenhaus ohne Genehmigung des Vermieters Bilder aufzuhängen oder Gegenstände im Treppenhaus zu lagern.

Dies stellt nach Ansicht des Kölner Amtsgerichts eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumen dar. Der Vermieter kann verlangen, dass die Bilder entfernt werden.

(Amtsgericht Köln, 220 C 27/11)

 
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