Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschrift des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I).
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!