Hat ein nichtehelich zusammenlebendes Paar gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben und geht die Partnerschaft zu Ende, so haften zunächst beide dem Vermieter gegenüber für die Zahlung der Miete. Verlangt der ausgezogene vom verbliebenen Partner, dass der Mietvertrag gekündigt wird, muss diese dem folgen, weil der Ex-Partner sonst für die Mietzahlungen unverändert haftet. Gelingt die Zustimmung erst nach einem aufwändigen Gerichtsverfahren, so hat der unterlegene Partner die gesamten Kosten zu tragen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: 10 W 29/07)
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