Vermietet ein Vermieter an eine Wohngemeinschaft und ist dabei von vornherein vorgesehen, dass die Mitglieder dieser Wohngemeinschaft wechseln, entspricht es dem Vertragsinhalt, dass Mitglieder der Wohngemeinschaft ihre Entlassung aus dem Vertrag vom Vermieter verlangen können und zumutbare neue Personen in das Vertragsverhältnis aufzunehmen sind (LG Heidelberg 5 S 143/99 WM 2001, 358).
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