Mietet ein unverheiratetes Paar eine gemeinsame Wohnung an, so kann der Vermieter auch nach einer Trennung des Paares und dem Auszug eines Partners grundsätzlich von beiden Partnern Mietzahlung verlangen. Der zurückgebliebene Mieter, der die Wohnung für sich alleine nutzt, muß dem ausgezogenen aber dessen Anteil erstatten (LG Düsseldorf 22 U 43/97).
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