Die Bewohner einer WG haften für die Mietzahlungen als Gesamtschuldner. Einzelne WG-Bewohner können daher auf die Zahlung der gesamten Miete verklagt werden, wenn einzelne Bewohner nicht mehr auffindbar sind. Der Zahlende Mieter hat dann einen anteiligen Ersatzanspruch gegen die anderen WG-Bewohner (Ausgleich im Innenverhältnis). (AG Paderborn Az.: 51 C 28/99)
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