Die Formular-Klausel in einer Hausordnung, die einen Mieter verpflichtet, Räume (hier einen Speicher) regelmäßig zu säubern, die nur dem Vermieter zur Verfügung stehen, ist unwirksam. Die Richter sehen in der Verpflichtung ,,eine den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligende Bestimmung". (AmG Köln, 205 C 144/08)
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