Spielt der Sohn eines Nachbarn Schlagzeug, so müssen seine Eltern dafür sorgen, dass die Mitmieter nicht ,,wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt" werden. Grundsätzlich verbieten lässt sich das Schlagzeugspielen jedoch nicht. Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. (Landgericht München I, 6 S 11144/05)
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