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Abmahnung wegen Sex auf dem Balkon

Mitbewohner beschwerten sich beim Vermieter über eine Mieterin, die auf dem Balkon mit ihrem Freund intim wurde. Die Dame erhielt eine Abmahnung, und das Amtsgericht Bonn entschied (8 C 209/05), dass sie diese zu Recht erhielt. Wer sich auf dem Balkon, der zudem noch von einem Kinderspielplatz aus einsehbar war, sexuell betätige, störe den Hausfrieden.

 

 
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