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Grenzen der Hausordnung

In einer Hausordnung dürfen dem Mieter nicht zusätzliche, wesentliche Pflichten auferlegt werden oder mietvertraglich bzw. gesetzlich eingeräumte Rechte wesentlich eingeschränkt oder gar aufgehoben werden.

  Landgericht Düsseldorf (21 T 38/08)

 

 
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