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Kinderwagen auch nachts im Hausflur

Mieterhaushalte mit kleinen Kindern dürfen den Kinderwagen auch nachts im Hausflur abstellen. Den beklagten Mietern könne nicht zugemutet werden, den Kinderwagen jedesmal über mehrere Treppen ins zweite Obergeschoss zu tragen (AG Frankfurt/Main Az. 33 C 361/97 - 27)

 
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