Der Mieter darf seinen Kinderwagen im Hausflur vor den Briefkästen abstellen, wenn es problemlos möglich ist, über den Kinderwagen hinweg an sämtliche Briefkästen zu gelangen (AG Köln 207 C 43/95 WM 95, 652).
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Der Mieter darf seinen Kinderwagen im Hausflur vor den Briefkästen abstellen, wenn es problemlos möglich ist, über den Kinderwagen hinweg an sämtliche Briefkästen zu gelangen (AG Köln 207 C 43/95 WM 95, 652).
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