Staffelmietverträge können auch unbefristet abgeschlossen werden. Normalerweise werden aber befristete, das heisst Zeitmietverträge, vereinbart. Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht. Zum Ablauf des vierten Jahres- oder jederzeit danach - kann er mit den jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen (OLG Hamm 30 ReMiet 3/88; WM 89,485).
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