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Staffelbeträge müssen genannt sein

Bei Staffelmietverträgen werden die zukünftigen Mietsteigerungen schon bei Vertragsabschluss festgelegt. Voraussetzung ist, dass die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt wird (OLG Braunschweig 1 UH 1/85; WM 85, 213) oder aber der konkrete Erhöhungsbetrag in DM oder in Euro.

 
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