Bei Staffelmietverträgen werden die zukünftigen Mietsteigerungen schon bei Vertragsabschluss festgelegt. Voraussetzung ist, dass die jeweils zu zahlende Monatsmiete ausdrücklich genannt wird (OLG Braunschweig 1 UH 1/85; WM 85, 213) oder aber der konkrete Erhöhungsbetrag in DM oder in Euro.
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!