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Max. vier Jahre Bindung bei Staffelmiete

An eine Staffelmietvereinbarung kann der Mieter nur für höchstens vier Jahre gebunden werden. Zum Ablauf der Vierjahresfrist ist eine Kündigung durch den Mieter auch dann möglich, wenn der Mietvertrag eine Verlängerungsklausel enthält (LG Berlin 65 S 70/99 WM 2000, 193).

 
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