Vertragsklauseln, die lediglich eine prozentuale Mietsteigerung festlegen oder nur den Quadratmeterpreis angeben, sind unwirksam (LG Görlitz 2 S 11/97; WM 97, 682).
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Vertragsklauseln, die lediglich eine prozentuale Mietsteigerung festlegen oder nur den Quadratmeterpreis angeben, sind unwirksam (LG Görlitz 2 S 11/97; WM 97, 682).
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