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Mehr als 10 Jahre Staffelmiete unwirksam

Die Staffelmietvereinbarung darf nicht über zehn Jahre hinausgehen, sonst ist sie unwirksam. Der Mietvertrag selbst bleibt aber wirksam (LG Gießen 1 S 84/94; WM 94, 693).

 
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Kommentare 

 
#1 Martin Schmidtke 2011-06-18 13:50
Sehr interessant. Wie mag das wohl sein, wenn die Staffelmietvere inbarung nur für wenige Tage über die zehn Jahre hinaus geht? Konkret: In meinem Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete ab dem 21.6.2001 x Euro beträgt, anschließend jährliche Steigerungen, jeweils zum 1.7. des Jahres bis zum 1.7.2011 (letzte Erhöhung). Das sind also knapp über 10 Jahre. Der Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2011 (Zeitmietvertra g nach altem Mietrecht also). "Drüber ist drüber", könnte man sagen. Aber ob das Richter auch so sehen? Ist die Vereinbarung über die Staffelmiete unwirksam?
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