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Einbruchschaden an Wohnungstür muss Vermieter tragen

Wird in die Wohnung eines Mieters eingebrochen und beschädigen die Täter dabei die Wohnungstür, so muss die Hausratversicherung des Mieters nicht zahlen. Für die Instandsetzung der Eingangstür ist der Vermieter zuständig. (Landgericht Köln, 24 S 1/06)

 
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