Grundsätzlich darf ein Vermieter eine Klausel in den Mietvertrag einbauen, mit der er seinen Mieter verpflichtet, kleine Reparaturen selbst zu bezahlen. Allerdings darf der Betrag einer solchen ,,Kleinreparatur" nicht unbestimmt sein. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hält 100 Euro pro Reparatur als Höchstgrenze für angemessen. Die Gesamtheit der Reparaturen innerhalb eines Jahres dürfe nicht mehr als eine Monatsmiete ausmachen. Außerdem habe sich der Mieter an einzelnen Ausbesserungsarbeiten überhaupt nicht zu beteiligen, wenn der zu zahlende Betrag dafür die 100 Euro-Grenze überschreite. (AZ: 31 C 306/07)
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