Der gewerbliche Mieter einer Lagerhalle muss es nicht akzeptierne, dass der Vermieter Schäden an der Halle nur provisorisch ausbessert (hier kam es wegen Löchern im Dach immer wieder zu Feuchtigkeitsschäden). In einem Fall vor dem Amtsgericht Münster hatte der Vermieter jahrelang nur Löcher gestopft, ohne das Dach komplett zu sarnieren - mit der Folge, dass beim nächsten Regen an anderer Stelle Wasser eindrang. Der Mieter durfte fristlos kündigen. Die Mängelbeseitigung muss dauerhaft sein - jahrelange "Schusterflickerei" muss der Mieter nicht akzeptieren.
(Amtsgericht Münster, 3 C 2569/07)
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