Kleinreperaturklauseln dürfen Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Das Amtsgericht Bremen stellte eine solche Benachteiligung in einem Fall fest, in dem der Vermieter seine Mieter mit einem Betrag von je 200 Euro und jährlich 1000 Euro zur Kasse bitten wollte. Diese Beträge seien weit überzogen (hier auch deshalb, weil die Miete für die kleine Wohnung nur 260 Euro kostete). Allgemein wird ein Betrag von bis zu 75 Euro, im Jahr bis zu acht Prozent der Jahresmiete, als angemessen bezeichnet.
(Amtsgericht Bremen, 21 C 269/05)
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