Ein Vermieter kann sich nicht seiner Pflicht, die Mietwohnung in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, entziehen, indem er argumentiert, der Mieter hätte schon bei Beginn des Mietverhältnisses damit rechnen können, dass sich der Zustand der Wohnung im Laufe der Zeit verschlechtert. Dass Holzfenster irgend wann verfallen seien, kann nicht dem Mieter angelastet werden.
Amtsgericht Köln (219 C 70/07)
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Karin Helbing