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Mieter muss nicht mit Verschlechterung der Wohnung rechnen

Ein Vermieter kann sich nicht seiner Pflicht, die Mietwohnung in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, entziehen, indem er argumentiert, der Mieter hätte schon bei Beginn des Mietverhältnisses damit rechnen können, dass sich der Zustand der Wohnung im Laufe der Zeit verschlechtert. Dass Holzfenster irgend wann verfallen seien, kann nicht dem Mieter angelastet werden.

Amtsgericht Köln (219 C 70/07)

 

 
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Kommentare 

 
#1 Karin Helbing 2010-05-07 22:44
Guten Tag,wir wohnen seit 1994 in einer Mietwohnung und das Bad wurde noch nie erneuert ( das ist bestimmt schon 30 Jahre und hatte schon zwei Mieter vor uns ). Langsam macht baden keinen spaß mehr ! Wir haben das Thema Bad auch mehrmals angesprochen,ab er da tut sich nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Helbing
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