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Der Vermieter ist zur Instandhaltung verpflichtet

Der Vermieter ist auch zur Instandhaltung (vorbeugende Massnahmen gegen Schäden) verpflichtet. Er muss die Mietsache in regelmässigen Anständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen (OLG Saarbrücken 4 U 109/92, NJW 93, 3077).

 
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