Die Instandsetzung der Wohnung (Beseitigung von Schäden, Reparaturen) ist Sache des Vermieters. Das gilt auch für Gemeinschaftsräume des Hauses, wie Waschküche, Speicher oder Treppenhaus (KG Berlin 8 WRE-Miet 4298/83, WM 84, 42).
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Die Instandsetzung der Wohnung (Beseitigung von Schäden, Reparaturen) ist Sache des Vermieters. Das gilt auch für Gemeinschaftsräume des Hauses, wie Waschküche, Speicher oder Treppenhaus (KG Berlin 8 WRE-Miet 4298/83, WM 84, 42).
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