E-Mail Drucken

Instandsetzung ist Vermietersache

Die Instandsetzung der Wohnung (Beseitigung von Schäden, Reparaturen) ist Sache des Vermieters. Das gilt auch für Gemeinschaftsräume des Hauses, wie Waschküche, Speicher oder Treppenhaus (KG Berlin 8 WRE-Miet 4298/83, WM 84, 42).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm