E-Mail Drucken

Makler und Vermögensverwalter in Personalunion

Findet eine Frau über ein Maklerbüro eine Wohnung und leistet sie die vereinbarte Provision, nachdem sie einen Mietvertrag abgeschlossen hat, so hat sie Anspruch auf Rückzahlung des Geldes, wenn sich herausstellt, dass die für sie tätige Maklerin auch die Vermögensverwalterin des Wohneigentümers ist. Das Wohnungsvermittlungsgesetz schließe einen Provisionsanspruch aus, wenn der Makler einen Mietvertrag über eine Wohnung vermittle, deren Eigentümer er sei. Denn als Vermögensverwalterin des Eigentümers sei ihr daran gelegen, die Wohnung zügig zu einer möglichst hohen Miete zu vermitteln. (AG München, 282 C 33538/09)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm