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Höchstens zwei Monatsmieten Provision

Nach dem Gesetz dürfen Makler höchstens zwei Monatsmieten (kalt ohne Nebenkosten) plus Mehrwertsteuer als Provision verlangen. Bei Mietverträgen mit Staffelmiete ist die Miete im ersten Jahr entscheidend (OLG München 7 U 4005/90, WM 91, 351).

 
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