E-Mail Drucken

Der Maklervertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden

Der Maklervertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht aus, wenn der Makler bei seinen Wohnungsnachweisen auf eine zu zahlende Provision hinweist und der Mieter die Maklerdienste in Anspruch nimmt (OLG Koblenz 5 U 1295/85, WM 89, 80).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm