Der Makler hat nur Anspruch auf Provision, wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wurde, er eine Mietwohnung vermittelt oder nachweist und der Mietvertrag mit dem Vermieter zustande kommt (LG Hamburg 18 S 455/88, WM 89, 5, 518).
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Der Makler hat nur Anspruch auf Provision, wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wurde, er eine Mietwohnung vermittelt oder nachweist und der Mietvertrag mit dem Vermieter zustande kommt (LG Hamburg 18 S 455/88, WM 89, 5, 518).
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