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Wann hat der Makler Anspruch auf Provision?

Der Makler hat nur Anspruch auf Provision, wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wurde, er eine Mietwohnung vermittelt oder nachweist und der Mietvertrag mit dem Vermieter zustande kommt (LG Hamburg 18 S 455/88, WM 89, 5, 518).

 
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