E-Mail Drucken

Züruckhaltung der Kaution durch Mieter bei Nichterfüllung durch Vermieter möglich

Hält ein Mieter die Kautionszahlung zurück, weil er vertraglich zugesagte Leistungen am Mietobjekt nicht beziehungsweise nur mangelhaft erfüllt bekommen hat, so berechtigt das den Vermieter nicht, seinerseits das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. (Bundesgerichtshof, XII ZR 255/04)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm