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Keine weiteren Sicherheiten neben der Kaution
Vermietern ist es nicht gestattet, neben der auf drei Monatsmieten begrenzten Kaution vom Mieter weitere Sicherheiten zu verlangen. Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter in den Verträgen einen „formellen“ weiteren Mieter aufnehmen, der die Wohnung aber nicht benutzen sollte. (Landgericht Leipzig, AZ: 1 S 5846/04)
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Kommentare
Mir ist übrigens genau das gleiche passiert, wie im vorliegenden Urteil.