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Keine weiteren Sicherheiten neben der Kaution

Vermietern ist es nicht gestattet, neben der auf drei Monatsmieten begrenzten Kaution vom Mieter weitere Sicherheiten zu verlangen. Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter in den Verträgen einen „formellen“ weiteren Mieter aufnehmen, der die Wohnung aber nicht benutzen sollte. (Landgericht Leipzig, AZ: 1 S 5846/04)
 
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Kommentare 

 
#1 S. Dahlshoff 2010-09-10 04:08
Es ist klar und deutlich gesagt worden: es ist dem Vermieter nicht gestattet. Sobald er eine Kaution verlangt, kann er keine anderen Sicherheiten mehr verlangen.

Mir ist übrigens genau das gleiche passiert, wie im vorliegenden Urteil.
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