E-Mail Drucken

Es muss nicht fortlaufend gefegt werden

Während eines andauernden und starken Schneefalls muss nicht fortlaufend gestreut und gefegt werden. Der Streupflichtige muss erst nach Ende des Schneefalls bzw. dann, wenn es nur noch geringfügig schneit, beginnen und ggf. im Laufe des Tages die Winterpflichten wiederholen (BGH VI ZR 49/83, WM 86, 66; KG Berlin 9 U 2799/89, GE 92, 99).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm