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Bei Glatteis muss sofort gestreut werden

Bei Glatteisbildung muss sofort gestreut werden. An die Behauptung Streuen ist zwecklos sind hohe Anforderungen zu stellen, sie muss notfalls vom Streupflichtigen bewiesen werden (KG 9 U 5915/97, GE 99, 1496; OLG Saarbrücken 1 U 630/98 - 115).

 
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