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Behinderter Mieter muss Ersatz besorgen

Auch wenn ein zu 90 Prozent schwer behinderter Mieter ein rechtskräftiges Urteil gegen den Vermieter erstritten hat, Streu- und Räumungsarbeiten nicht Selbst durchzuführen zu müssen, so muss er einen Dritten mit dem Winterdienst beauftragen und diesen auch bezahlen. (Amtsgericht Münster, 5 C805/05).
 
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