Schnee gefegt und bei Eisglätte gestreut werden muss vor allem auf den Bürgersteigen vor dem Haus. Aber auch der Hauseingang, der Weg zu den Mülltonnen und ggf. zu den Mieterparkplätzen muss gestreut und gefegt werden (AG Charlottenburg 207 C 516/86, GE 87, 245).
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