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Mieter darf in Notsituation Handwerker bestellen

Fällt bei einer Mieterin wintertags bei Temperaturen unter Null Grad die Gas-Etagenheizung aus und kann sie ihren Vermieter nicht erreichen, so darf sie selbst Handwerker bestellen und den Rechnungsbetrag (hier in Höhe von 611 Euro) vom Vermieter ersetzt verlangen. Das Amtsgericht Münster sah in dem Handeln der Mieterin die ,,Beseitung einer Notsituation zur Wiedererstellung der Mietsache", zumal sich das Ganze an einem Samstag ereignet hatte. (Für nicht erstattungsfähig hielt das Gericht aber eine weitere Rechnung, die zwar Arbeiten an selbiger Heizungsanlage betrafen, aber erst zehn Tage später durchgeführt wurden. Hier hätte der Vermieter auf jeden Fall vorher informiert werden müssen.) (AmG Münster, 4 C 2725/09)

 
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