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Mieter muss Handwerker in die Wohnung lassen

Ein Mieter darf es den vom Vermieter geschickten Handwerker nicht verweigern, die Wohnung zu betreten, wenn die die Order haben, ein Messgerät zu installieren, welches die von einem Fallrohr abgegebene Wärme erfassen soll. Voraussetzung ist, dass der Vermieter den Mieter darüber informiert hat. Der Mieter kann nicht argumentieren, nur für eine Erstinstallation beziehungsweise für eine Reparatur die Türen öffnen zu müssen. Auch für den Einbau eines neuen, effizienteren Heizungskostenerfassungssystems dürfe der Vermieter sein Eigentum betreten. (BGH, VIII ZR 170/09)

 
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Kommentare 

 
#1 powerguenni 2011-01-31 14:59
Das ist eigentlich normal, aber ... wie richtig erwähnt musst der Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden.
Diese Klausel muss unserem Vermieter total fremd sein, denn er lässt die Handwerker wissen das sie jederzeit bei uns ins Haus könnten. ( Das hat mir der Handwerker bestätigt ). Ich habe die Handwerker, die ja eigentlich nichts dafür können, gebeten sie mögen zu einem anderen Zeitpunkt wieder kommen und diesen Termin soll der Vermieter mit uns vereinbaren.
Aber der Vermieter hält sich ja selber nicht daran, der geht auch rein und raus, er muss einen Hausschlüssel haben, denn obwohl die Haustüre verschlossen war, ist er ohne zu klingeln im Haus. Wir haben keinen Keller, wir müssen den Heizraum und Ölkeller als keller nutzen, auch hier geht ein und aus wer will, der Vermieter hat das wohl genehmigt, .... ist das noch ok ???
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