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Notdienst darf nicht drei mal teurer sein

Wer einen Handwerkernotdienst bestellt, der braucht die Rechnung trotz der Vereinbarung eines Festpreises nur in angemessener Höhe zu bezahlen, wenn sich herausstellt, dass die Firma die Zwangslage des Kunden ausgenutzt und fast das Dreifache des ortsüblichen Preises berechnet hat (AG Langenfeld 18 C 205/97).
 
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