Schickt ein Handwerkbetrieb statt eines Monteurs zwei, ohne dass dies notwendig wäre, so kann der Kunde die Bezahlung des Arbeitslohnes für den zweiten Monteur verweigern (AG Frankfurt/Main 31 C 679/88-17).
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Schickt ein Handwerkbetrieb statt eines Monteurs zwei, ohne dass dies notwendig wäre, so kann der Kunde die Bezahlung des Arbeitslohnes für den zweiten Monteur verweigern (AG Frankfurt/Main 31 C 679/88-17).
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