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Fristlose Kündigung wegen Schimmelbefall möglich

Mieter, die wegen starken Schimmelbefalls ihrer Wohnung schwer erkranken, dürfen das Mietverhältnis fristlos kündigen, ohne zuvor dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung der Pilzsporen gesetzt zu haben. (Landgericht Berlin, 65 S 345/07)

 
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