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Vermieter muss Schimmelbefall beseitigen

Auch wenn eine Wohnung vom Mieter ,,wie besichtigt" übernommen wird, muss der Vermieter einen Schimmelbefall beseitigen. Der Mieter verwirke mit der Übernahme der Wohnung nicht den Anspruch auf Mängelbeseitigung, so das Amtsgericht. Der Vermieter kann nicht argumentieren, dass der Schimmel bei der Besichtigung zu sehen gewesen sei und der Mieter den Passus ,,wie besichtigt" unterschrieben habe. (AG Berlin-Mitte, 8 C 60/09)

 
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